Schulordnung

 

 

Schulordnung

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1. Behandle alle Menschen höflich und respektvoll und trage zu einem freundlichen und angenehmen Schulklima bei. Dies gilt auch außerhalb des Schulgeländes.

2. Bringe die nötigen Arbeitsmittel mit, dazu gehören auch Hausaufgaben.

3. Sei pünktlich.

4. Zum Sportunterricht wartest du am Zugang zur Grundschule auf deine Lehrkraft.

5. Ist eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft, meldet einer der Klassensprecher dieses im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.

6. Nutze die Aufbewahrungsbox für Handys, MP3-Player und andere elektronische Geräte. Diese müssen grundsätzlich abgeschaltet sein. Die Schule übernimmt keine Haftung für entwendete oder beschädigte Wertsachen.

7. Lege am Anfang der Stunde alle Materialien und den Schulplaner auf deinem Tisch bereit.

8. Gehe sorgsam mit dem Schuleigentum, dem Material deiner Mitschüler und deinem eigenen um.

9. Melde dich, warte ab, bis du aufgerufen wirst und höre ansonsten zu.

10. Verlasse deinen Platz nur mit Erlaubnis der Lehrkraft.

11. Du darfst während des Unterrichts Wasser (ohne Geschmack) trinken.

12. Sorge dafür, dass dein Platz und der Raum am Ende jeder Stunde ordentlich aufgeräumt sind.

13. Müll gehört in die Mülleimer! Das gilt für innen und außen.

14. Toilettengänge sollten in den Pausen erfolgen. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

15. Für den Schul- und Heimweg gilt, dass du nur auf dem kürzesten, direkten Weg versichert bist. Der Aufenthalt an der Bushaltestelle ist nur zu den Abfahrtszeiten der Busse erlaubt. Die Fahrbahn muss unbedingt frei gehalten werden.

16. Alle Fahrräder und Mofas müssen im Fahrradstand an der Sportplatzseite abgestellt werden. Fahre in diesem Bereich langsam und rücksichtsvoll.

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1. Das Mitbringen von Waffen und Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist verboten.

2. Der Besitz und der Konsum von Drogen und Alkohol in der Schule ist untersagt.

3. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und an den Bushaltestellen verboten.

4. Schülerbräuche (z. B. Einschmieren mit Zahnpasta oder „Mehlen“) sind verboten. Dadurch entstehende Reinigungskosten sind von den Erziehungsberechtigten zu übernehmen.

5. Auf den Treppengeländern darf wegen der hohen Unfallgefahr nicht gerutscht werden.

6. Wegen der Verletzungsgefahr ist das Werfen von Gegenständen (das gilt besonders für Schneebälle!) auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

7. In der Pausenhalle, den Fluren und in den Räumen darfst du nicht toben, rennen oder Ball spielen.

Zum Schluss …

Damit alle Schülerinnen und Schüler angstfrei zur Schule kommen, sich in ihr wohl fühlen und ihre angestrebten Ziele erreichen können, ist es notwendig, dass die Schulordnung in allen Punkten von allen Beteiligten eingehalten wird.

Natürlich müssen die Lehrkräfte auf Verstöße gegen die Schulordnung entsprechend reagieren. Dabei wird darauf geachtet, dass die Maßnahmen in einem sinnvollen Zusammenhang mit deinem Fehlverhalten stehen. Hierzu stehen den Lehrkräften und der Schulleitung Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung.

Maßnahmen für Fehlverhalten stehen im Maßnahmenkatalog

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