Busordnung

Um einen möglichst reibungslosen und konfliktfreien Transport durch den Busverkehr zu gewährleisten, sind folgende - eigentlich selbstverständliche - Punkte unbedingt zu berücksichtigen und einzuhalten:

1. Im und am Bus ist besonders rücksichtsvolles Verhalten angesagt:

- Beim Ein- und Aussteigen darf nicht gedrängelt oder geschubst werden.

- Körperliche Auseinandersetzungen sind zu unterlassen. Es darf nicht über Sitzplätze geklettert und mit Gegenständen geworfen werden.

- Während der Fahrt sollen keine Sitzplätze gewechselt werden. Ein "Wandern" durch den Bus ist zu unterlassen.

- Das Hantieren am Busmobilar und am Fahrzeug (mit spitzen Gengenständen, Werkzeugen und offenem Feuer) ist - nicht nur aus Sicherheitsgründen - strengstens untersagt.

- Es ist darauf zu achten, daß die Busse im Innenbereich nicht verschmutzt werden.

- Die Mittelgänge sind sofort nach dem Einsteigen freizuhalten.
Die vorhandenen Sitzplätze (auch im hinteren Bereich) sind sofort einzunehmen.

2. Beim Einsteigen ist der Fahrausweis bereitzuhalten und dem Fahrpersonal unaufgefordert zu zeigen. Vergessene Fahrkarten sind dem Fahrpersonal unter Angabe der Schule und Klasse anzumelden. Verlorene Fahrausweise sind umgehend durch Ersatzkarten zu ersetzen.

3. Die Sitzplätze im Bus sollen von den Schülern nicht mit Taschen besetzt werden. Es gibt kein Anrecht älterer Schüler gegenüber jüngeren Schülern, Sitzplätze zu belegen.

4. Stehende Schülerinnen und Schüler dürfen sich während der Fahrt nicht an Trittstufen der Ein- und Ausstiege, sowie der freien Fläche neben dem Fahrersitz aufhalten.

5. Den Anweisungen des Busfahrers/ der Busfahrerin, sowie der Aufsichtskräfte
- insbesondere bezogen auf die vorgenannten Punkte - ist Folge zu leisten. Verstöße können je nach Tragweite bis zum Entzug der Busfahrkarte und damit zum längeren Ausschluß von der Schülerbeförderung führen.


Abschlußbemerkung:

Oft sind es nur wenige Schüler oder Schülerinnen die durch ihr Verhalten andere gefährden oder in Mißkredit bringen.
Die jenigen, die gegen ein Fehlverhalten anderer Schüler, aber auch gegen das der Busfahrer eintreten, verhalten sich verantwortungsbewußt und vorbildlich, z.B. schon dadurch, daß sie dies den zuständigen Ansprechpartnern melden.

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